Heizwerk-Bürgerfrage #2: Wem gehört das Grundstück und warum wurde dieses ausgewählt?
Für das Heizwerk in Kematen wurden verschiedene Grundstücke in Betracht gezogen. Aus raumplanerischer Sicht wurde dieser Standort vom Amt der Tiroler Landesregierung empfohlen.

Ergebnis: Die Alternativstandorte sind aus fachlicher Sicht deutlich schlechter geeignet. Die Widmung des Privatgrundstücks ist künftig ausschließlich als Sonderfläche „Heizwerk Biomasse“ ausgewiesen und kann daher auch in Zukunft nur zu diesem Zweck genutzt werden. Der Gemeinde wird zusätzlich das Vorkaufsrecht für diese Fläche eingeräumt. Die Kosten, welche durch den Betrieb des Heizwerks verursacht werden, trägt die TINEXT. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.
Im Vorfeld der Grundstückswidmung wurden bereits diverse Privatgutachten für das Projekt erstellt, Projektunterlagen den betreffenden Stellen (ESA – Emissionen, Waldschutz – Immission, Bezirksbauamt – Hochwasserabteilung, Naturschutz) vorgelegt und deren Stellungnahmen eingeholt. Eine mögliche Umwidmung erfolgt unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen der Fachabteilungen.
Der gewählte Standort ist aufgrund seiner Lage zwischen Autobahn und Bahnstrecke aus logistischer Sicht günstig gelegen. Die Lage im Westen Innsbrucks ist aufgrund der Netzhydraulik für die Fernwärmeversorgung Innsbrucks günstig. Durch die Lage im Industriegebiet und zwischen bereits bestehenden Lärmquellen (Autobahn und Bahnstrecke) ist eine erhöhte Belastung von Anrainer*innen im Vergleich zu anderen Standorten verringert.
Weitere Details zum Standort im Protokoll der 19. GR-Sitzung: Link